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NEUGIERDENACHRICHTEN

PEC-Pflicht für Unternehmensleiter: Erste Klarstellungen von MIMIT

Das Ministerium für Wirtschaft und Made in Italy (MIMIT) hat vor kurzem die ersten operativen Hinweise über die Verpflichtung zur Geschäftsführer sich eine Adresse von Zertifizierte elektronische Post (PEC) und dies unverzüglich mitzuteilen an die Firmenbuch.

Wie das Ministerium klarstellt, betrifft die Verpflichtung alle Administratoren – ob es sich nun um Aktiengesellschaften, Personengesellschaften oder Genossenschaften handelt – und hat das Ziel, Behördenkommunikation vereinfachen und transparenter gestalten, um den Dialog zwischen öffentlicher Verwaltung und Unternehmen effizienter zu gestalten.

Zu den wichtigsten operativen Hinweisen, die sich ergaben, zählen:

  • Der PEC muss eindeutig dem Administrator zuzuordnen, daher können sie nicht an andere Personen weitergegeben oder allgemein auf das Unternehmen bezogen werden.

  • Die PEC-Adresse muss aktiv, funktionsfähig und regelmäßig konsultiert.

  • Bei Nichtmitteilung oder ungültiger Adresse sind Strafen vorgesehen Verwaltungssanktionen und die möglichen Aussetzung der Eintragung im Handelsregister.

Diese Verpflichtung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung der Digitalisierung der institutionellen Kommunikation und erfordert die sofortige Aufmerksamkeit aller Beteiligten.


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